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Leichter zur Förderung

Fördergremium ändert Bildungsfonds-Richtlinie

Die Hürden für eine Antragstellung sollten gesenkt werden, das war die Zielsetzung bei der aktuellen Reform der "Richtlinie zur Förderung von berufsorientierenden Maßnahmen aus Mitteln des Bildungsfonds Schwalm-Eder".

Seit dem Frühjahr hat das Fördergremium sich mit den Regeln für die Förderung von Projekten und Veranstaltungen beschäftigt und über mögliche Erleichterungen bei Antragstellung und Mittelabruf diskutiert. Am 25. Juli 2019 wurde nun als Ergebnis dieser Diskussion eine neue Fassung der Richtlinie verabschiedet.

Der Verzicht auf starre Antragsfristen und eine Erhöhung der Materialpauschale um jeweils 50% sind wahrscheinlich die durchgreifendsten Änderungen, aber auch sonst hat sich einiges getan: Das Gütesiegel Berufsorientierung ist nicht länger Voraussetzung für die Antragsberechtigung, das Fördergremium verpflichtet sich zu einer Entscheidung spätestens vier Wochen nach Antragseingang und der Umfang der Antragsunterlagen nimmt ab.

Gleichzeitig mit der Richtlinienreform haben die Mitglieder des Fördergremiums auch eine Vereinfachung der Formulare und die Bereitstellung von Musterdokumenten als Hilfestellung für Antragsteller beschlossen. Diese Unterlagen werden in den kommenden Wochen erarbeitet und sollen im Herbst beschlossen werden.

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