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Förderrichtlinie verabschiedet

Seit 2014 können Anträge an den Bildungsfonds Schwalm-Eder gerichtet werden. Das Verfahren wurde bisher durch das Struktur- und Finanzkonzept und Beschlüsse des Fördergremiums geregelt.

Nun sind die Erfahrungen aus dem ersten Jahr der Förderpraxis, die Rückmeldungen von Antragstellern und Projektmitarbeitern ausgewertet worden. Das Ergebnis ist eine Förderrichtlinie, die am 28. April 2015 vom Fördergremium einstimmig beschlossen wurde.

In der "Richtlinie zur Förderung von berufsorientierenden Maßnahmen aus Mitteln des Bildungsfonds Schwalm-Eder" sind neben den Zielen der Förderung und dem Kreis der Antragsberechtigten vor allem die Grundsätze der Förderpraxis geregelt: Welche Kriterien müssen Veranstaltungen und Projekte erfüllen?  Welche Kosten können gefördert werden? Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden? Welche Fristen sind einzuhalten?

Die Richtlinie kann in der Rubrik "Projekte" (Förderung) heruntergeladen werden.

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